Corte internazionale di giustizia: Israele deve fermare l'attacco di Rafah

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Der Internationale Gerichtshof (IGH)* in Den Haag hat den Stopp der israelischen Bodenoffensive auf Rafah angeordnet. Die Richter modifizierten am Freitag bereits erlassene Eilmaßnahmen und forderten, Israel müsse unmittelbar seine Vorstöße im Gebiet von Rafah einstellen und alle anderen Aktionen unterlassen, die zur Verschlechterung der Lage für die Zivilbevölkerung in Rafah führten.

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Südafrika hatte vor dem obersten UN-Gericht Anfang Mai weitere Maßnahmen beantragt, um einen behaupteten Genozid an der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verhindern. Die Regierung in Pretoria verlangte zudem, „unverzüglich alle wirksamen Maßnahmen“ zu ergreifen, um den ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe in den Gazastreifen „zu gewährleisten und zu erleichtern“.

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Trotz breiter internationaler Kritik hat Israel Anfang Mai mit militärischen Vorstößen auf Rafah begonnen, wo sich weit über eine Million palästinensische Zivilisten aufhalten, aber auch der Großteil der verbliebenen intakten Hamas-Bataillone verortet wird. Zudem werden zahlreiche israelische Geiseln und ein Teil der Hamas-Führung in der Stadt vermutet. 

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Irreparable Folgen für die Zivilbevölkerung

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Die Den Haager Richter begründeten ihre Entscheidung am Freitagnachmittag damit, dass durch Israels Vorstoß auf die letzte weitgehend unzerstörte Stadt im Süden des Gazastreifens irreparable Folgen für die Zivilbevölkerung drohten. Die Evakuierungsbemühungen Israels reichten nicht aus, um den immensen Risiken für die Zivilisten zu begegnen. Die bereits „katastrophale“ Situation, die den IGH schon in den vergangenen Monaten zu Eilentscheidungen veranlasste, habe sich weiter verschlechtert, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Eine breit angelegte Offensive auf Rafah würde den bisherigen Schaden exponentiell erhöhen.

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Israel hatte in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche in Den Haag auch darauf verwiesen, dass die Hamas von Rafah aus fortwährend Raketen auf Israel schieße. Sollte der Gerichtshof die Einstellung der Offensive verlangen, könnte Israel sein Selbstverteidigungsrecht nicht weiter ausüben, argumentierten die Prozessvertreter. Vor Verkündung der Entscheidung hatte die Regierung in Jerusalem mitgeteilt, „keine Macht der Welt“ werde sie daran hindern, die eigenen Bürger zu schützen und gegen die Hamas vorzugehen. 

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Der israelische Radiosender Kan berichtete am Nachmittag, Ministerpräsident Benjamin Netanjahu habe unmittelbar nach der Entscheidung eine Telefonkonferenz mit dem Rechtsberater der Regierung sowie mit ranghohen Vertretern des Justizministeriums und anderer Ministerien einberufen. Netanjahu hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder entschlossen gezeigt, die Großoffensive auf Rafah unter allen Umständen durchzuführen. 

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Die Palästinensische Autonomiebehörde begrüßte die Entscheidung. Präsident Mahmud Abbas rief Israel in einer Stellungnahme dazu auf, den Krieg ganz zu beenden. Auch die Hamas teilte mit, der Beschluss des IGH reiche nicht aus, denn die israelische „Aggression“ erstrecke sich auf den gesamten Gazastreifen, vor allem den Norden. Ein ranghoher Vertreter der Hamas sagte der Nachrichtenagentur Reuters, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen müsse die Entscheidung des IGH nun umsetzen. Die Hamas sei bereit, mit Untersuchungskommissionen zusammenzuarbeiten, die Völkermordvorwürfe im Gazastreifen untersuchen würden. 

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Israels Oppositionsführer Jair Lapid kritisierte, der IGH habe die Frage der Geiseln und Israels Selbstverteidigungsrecht nicht ausreichend gewürdigt. Zugleich warf er der eigenen Regierung vor, sie habe die Entscheidung provoziert, beispielsweise durch die Äußerungen mancher Minister. 

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Grundlage: Konvention zum Schutz vor Völkermord

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In dem Verfahren, das Südafrika Ende Dezember mit einer Klage vor dem IGH angestoßen hatte, erließen die UN-Richter im Januar bereits mehrere Eilmaßnahmen. Unter anderem wurde Israel dazu verpflichtet, effektive Maßnahmen zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen und einen Bericht darüber an den Gerichtshof zu senden. Zudem sollte die israelische Justiz gegen aufhetzerische Reden zum Genozid an den Palästinensern vorgehen. In der Entscheidung über die Eilmaßnahmen ließ der Gerichtshof die Frage, ob Israel einen Völkermord begehe, inhaltlich offen, da dies erst in einem Hauptverfahren geklärt werden kann. Indem die Richter Südafrikas Antrag auf eine sofortige Feuerpause aber ablehnten, machten sie klar, dass sie bislang nicht von einem Genozid ausgehen.

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Grundlage für das Verfahren ist allein die Konvention zum Schutz vor Völkermord, der Israel beigetreten ist und die allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den IGH anzurufen, wenn sie von einem Bruch der Konvention ausgehen. Ein Völkermord im rechtlichen Sinne läge allerdings nur vor, wenn Israel nachgewiesen würde, dass es gezielt Palästinenser töten würde, um sie als Volk zu vernichten.

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Fachleute weisen immer wieder darauf hin, dass „Völkermord“ ein wesentlich schwerwiegenderer Vorwurf sei als „einfache“ Kriegsverbrechen, für die der Gerichtshof in diesem Verfahren nicht zuständig ist. Für den Genozid-Vorwurf reicht weder der Verweis auf die hohen Zahlen von toten palästinensischen Zivilisten noch auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Denn Israel müsste nachgewiesen werden, dass die Zivilisten mit einer spezifischen Absicht getötet würden, die Palästinenser als solche zu vernichten. Israel betont stets, dass das Ziel des Krieges nur die Vernichtung der Terrororganisation Hamas und die Befreiung der israelischen Geiseln sind.

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Der Chefankläger des ebenfalls in Den Haag sitzenden Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der anders als der IGH nicht für Staaten, sondern für Ermittlungen gegen Einzelpersonen zuständig ist, hatte Anfang der Woche verkündet, dass er gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Gallant einen Haftbefehl beantragt hat, da er ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorwirft. Den Tatbestand „Völkermord“ erwähnte er nicht. 

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Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.

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* In unserer ersten Eilmeldung wurde die Anordnung in der Überschrift irrtümlich dem Internationalen Strafgerichtshof zugeschrieben. Wir haben den Fehler korrigiert.

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